CDU Stutensee

Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung des Gemeinderats vom 18. November wurden u.a. folgende Tagesordnungspunkte beraten: 

Neue Grundsteuer: Festlegung aufkommensneutraler Hebesätze
Der Gemeinderat der Stadt Stutensee hat einen neuen Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 179 v.H. beschlossen. Damit folgte eine Mehrheit der Stadträte dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung und einem Antrag der CDU/FDP-Fraktion, den Hebesatz aufkommensneutral festzulegen. In unserem Antrag von Anfang September haben wir eine aufkommensneutrale Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B gefordert, um eine verdeckte Steuererhöhung durch die Grundsteuerreform zu vermeiden. Darüber hinaus hatten wir eine Informationsveranstaltung der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal beantragt, um Transparenz zu schaffen und Fehlinformationen zu begegnen. Wir freuen uns, dass am 26. November 2024 um 19 Uhr eine Infoveranstaltung in der Blankenlocher Festhalle stattfindet, ab dem 27. November zudem eine telefonische Hotline geschaltet werden soll sowie die Möglichkeit geschaffen wird, über die städtische Website seinen persönlichen Grundsteuerbetrag auszurechnen.

 

Projekt „Haus der Gesundheit“ 
Das geplante Projekt eines Ärztehauses in Friedrichstal wurde vom Gemeinderat eingestellt, da das Bauprojekt nicht wie gefordert verlief. Wir bedauern, dass wir in diesem mehrjährigen Verfahren nicht zu einem guten Abschluss gekommen sind. Gestiegene Baukosten und Zinsen haben einen Schatten über das Projekt geworfen und vielfach zu Verzögerungen geführt. Für die ärztliche Versorgung in Friedrichstal freuen wir uns, dass auf dem Gelände des ehemaligen Baustoffhandels in der Rheinstraße ein Ärztehaus entstehen wird. Die baurechtliche Genehmigung, bei der der Gemeinderat keine Mitsprache hat, steht kurz bevor und die Bauarbeiten sollen noch dieses Jahr beginnen. 

 

Übertragung der Waffenbehörde an das Landratsamt 
Der Gemeinderat hat gegen die Stimmen der CDU/FDP-Fraktion beschlossen, die Aufgaben des Waffen- und Sprengstoffrechts an das Landratsamt Karlsruhe zu übertragen. Ursprünglich hatte die Stadt diese Zuständigkeit 1997 mit der Ernennung zur Großen Kreisstadt übernommen. Trotz der von der Stadtverwaltung vorgebrachten Hintergründe bezüglich der Komplexität und Personalknappheit, der erhöhten Sicherheitsanforderungen sowie der Effizienz plädierten wir für eine Beibehaltung der Waffenbehörde bei der Stadt Stutensee. Für uns sprechen die bisherigen guten Erfahrungen der Legalwaffenbesitzer mit der Stadt sowie die durch die Übertragung an das Landratsamt entstehenden Mehrkosten von ca. 18.700 EUR pro Jahr für eine Beibehaltung des bisherigen Standards. Leider konnten wir mit dieser Position keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen finden. 

 

Tobias Walter
-Fraktionsvorsitzender-